für das Healthfit, Wienerbergstraße 11, 1100 Wien
Allgemeine Geschäftsbedingungen Healthfit:
Diese AGB gelten grundsätzlich für alle mit dem Fitnesscenter vereinbarten Trainingsvereinbarungen. Wird eine Trainingsvereinbarung mit abweichenden Konditionen im Rahmen einer Aktion neu geschlossen, so gelten für diese primär die in der Trainingsvereinbarung schriftlich festgelegten Konditionen und diese AGB nur soweit sie nicht in Widerspruch zu den Konditionen der Trainingsvereinbarung stehen.
Der Monatsbeitrag wird jeweils am 1. des Monats im Voraus zur Zahlung fällig. Die Zahlung erfolgt mittels Abbuchungsauftrag/Lastschrift bzw. im Falle von Altbestandsverträgen in Bar oder mit Bankomat-/Kreditkarte im Fitnesscenter am XCash Automaten oder per Überweisung. Der Monatsbeitrag ist auch dann bis zum Ablauf des Vertrages zu zahlen, wenn die Leistungen des Fitnesscenters nicht in Anspruch genommen werden.
Bei Verträgen, die nach dem 1.1.2019 abgeschossen wurden, ist das Mitglied verpflichtet, am SEPA-Lastschriftverfahren teilzunehmen, um die vereinbarten Beiträge und Gebühren zu begleichen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Das Mitglied erteilt uns hierfür bei Vertragsabschluss ein schriftliches Lastschriftmandat. Bei Erteilung eines Abbuchungsauftrags hat das Mitglied für eine ausreichende Deckung des angegebenen Kontos Sorge zu tragen. Im Falle einer vom Mitglied zu vertretenden Rücklastschrift, wie etwa bei mangelnder Deckung oder Auflösung des Kontos, werden die von der Bank an Healthfit verrechneten Spesen sowie sämtliche aufwandsabhängigen Bearbeitungs- und Mahnspesen von maximal € 7,60 pro Mahnung an das Mitglied weiterverrechnet. Nach zweifacher erfolgloser Mahnung wird ein kostenpflichtiger Inkassodienst eingeschaltet. Gerät der Kunde mit der Bezahlung der vereinbarten Beträge für mindestens sechs Wochen in Zahlungsverzug und wurde der Kunde unter Setzung einer Nachfrist von zwei Wochen erfolglos gemahnt, ist das Fitnesscenter berechtigt, den Rücktritt vom Vertrag gemäß § 918 ABGB zu erklären und die daraus resultierenden Ansprüche zu verrechnen.
Bei Vorlage von triftigen Gründen besteht die Möglichkeit der Vereinbarung einer kostenpflichtigen Ruhendstellung (nur ganze Monate vom 1. bis zum Letzten des Monats) im Rahmen einer Standby-Gebühr in der Höhe von 10.- pro Monat. Diese Vereinbarung hat mit der Studioleitung per E-Mail an office@healthfit.at zu erfolgen. Die Anzahl der Monate, die pro Jahr maximal ruhendgestellt werden können, ist wie am Vertrag vereinbart; ist vertraglich nichts angegeben, kann das Mitglied seinen Mitgliedsvertrag pro Jahr maximal einen Monat ruhend stellen. Eine beabsichtigte Ruhendstellung muss mindestens 14 Tage Werktage vor der Zahlungsfälligkeit bekanntgegeben werden. Das Recht auf Ruhigstellung des Vertrages besteht nicht bei bereits gekündigten Verträgen.
Der Kunde hat die Mitgliedskarte sicher und schonend zu verwahren. Sollte infolge von Verlust oder Beschädigung der Mitgliedskarte durch unsachgemäße Handhabe (etwa Biegen oder Knicken) eine Neuausstellung notwendig werden, wird hierfür eine Gebühr von € 20,00 verrechnet. Die Mitgliedskarte ist nicht übertragbar, sie darf also nicht weitergegeben oder von anderen Personen als der, auf die sie ausgestellt ist, genutzt werden. Sie berechtigt den Kunden zur freien Benutzung sämtlicher Trainingsangebote, wie Herz- Kreislauftraining und Kraft-Fitnesstraining. Nicht inkludiert ist die Nutzung der Egym- Geräte.
Das Mitglied profitiert von der zweiwöchigen Gratis-Testphase. Somit testet das Mitglied bei erstmaliger Mitgliedschaft das Healthfit Angebot für volle 14 Tage. Innerhalb der ersten 14 Tage kann die Mitgliedschaft jederzeit, ohne Angabe von Gründen, kostenfrei storniert werden durch ein Mail an office@healthfit.at. Sollten darüber hinaus Kosten entstanden sein, werden diese dem Kunden umgehend rückerstattet.
Für minderjährige Mitglieder (Mindestalter 14 Jahre) ist Voraussetzung für einen gültigen Vertragsabschluss, dass der Erziehungsberechtigte ausschließlich direkt vor Ort im Studio die Einverständniserklärung unterzeichnet.
Diese Vereinbarung wird für unbestimmte Zeit geschlossen. Beide Parteien verzichten auf eine ordentliche Kündigung innerhalb eines Jahres ab Vertragsabschluss. Anschließend kann der Vertrag von beiden Parteien unter Einhaltung einer mindestens dreimonatigen Kündigungsfrist zum Letzten eines Monats halbjährlich gekündigt werden. Dadurch beträgt die Mindestlaufzeit des Vertrages 12 Monate, wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart.
Das Fitnesscenter ist darüber hinaus zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund berechtigt. Der wichtige Grund muss im Bereich des Kunden liegen und auf ein sach- oder personenschädigendes oder gegen diese AGB verstoßendes Verhalten zurückzuführen sein. Ein wichtiger Grund liegt auch vor, wenn der Kunde trotz Verwarnung ein den üblichen Standards der Sicherheit, der Hygiene oder des Zusammenlebens (Tätlichkeiten, Bedrohungen, sexuelle Belästigungen, aber auch in Bezug auf Lautstärke oder Rauchen) unübliches Verhalten setzt. Zusatzabos werden auf unbestimmte Dauer geschlossen, sind monatlich kündbar und haben eine Kündigungsfrist von 4 Wochen zu jedem Monatsletzten. Kündigungen sind immer in schriftlicher Form (mit Unterschrift) an office@healthfit.at zu senden. Gesetzliche Ansprüche wie insbesondere das Rücktrittsrecht für Verbraucher nach dem Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz gelten in jedem Fall. Verbraucher haben demnach bei im Wege des Fernabsatzes geschlossenen Verträgen (über Telefon oder Online) das Recht, binnen 14 Tagen ab Vertragsschluss ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurückzutreten (Verbraucher-, Rücktritts- oder Widerrufsrecht). Die Erklärung des Rücktritts in schriftlicher Form per Mail an office@healthfit.at. Die Auflösung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.
Im Monatsbeitrag sind keine Trainingseinweisung oder Betreuung enthalten. Der Kunde kann gemäß den bei den Geräten ersichtlichen Betriebsanleitungen trainieren. Es steht ihm frei ein zusätzliches Einweisungstraining zu buchen. Bei der Benützung von Trainingsgeräten kann es zur Belastung des Herz-Kreislauf-Systems kommen. Der Kunde übernimmt es in seine Verantwortung, falls erforderlich, vorab eine ärztliche Abklärung seines Gesundheitszustandes vorzunehmen. Die Garderobenschränke sind nach Beendigung des Trainings zu räumen und unverschlossen zu hinterlassen. Für Wertgegenstände befindet sich an der Rezeption ein Wertsachendepotschrank. Nicht geräumte Garderobenschränke oder Wertsachendepots werden bei Betriebsschluss geräumt, der Inhalt zwei Wochen aufbewahrt und anschließend entsorgt. Das Parken in den dafür vorgesehenen Parkräumen ist ausnahmslos nur während des Studioaufenthalts gestattet. Jede selbstständige, gewerbsmäßige Tätigkeit im Fitnesscenter (z.B. als Fitnesstrainer) ohne entsprechende vertragliche Vereinbarung mit der Studioleitung ist untersagt. Änderungen von Wohnsitz, Emailadresse oder Bankverbindung sind an der Rezeption oder per Email an office@healthfit.at bekanntzugeben. Erfolgt dies nicht, kann das Fitnesscenter weiter an die bisherigen Adressen wirksam zustellen und allfällige Kosten für die Ermittlung aktueller Adressen dem Kunden nach tatsächlichem Aufwand verrechnen.
Die Datenschutzerklärung des Fitnesscenters liegt bei und ist auf der Homepage abrufbar. Alle personenbezogenen Daten werden vertraulich und nach den gesetzlichen Bestimmungen behandelt. Die für die Geschäftsabwicklung notwendigen Daten werden gespeichert und von uns verarbeitet. Personenbezogene Daten werden zu Werbe- und Informationszwecken nur aufgrund gesonderter Bestätigung verwendet. Das Fitnesscenter wird in den gekennzeichneten offenen Bereichen (das sind insbesondere nicht Garderoben, Sanitäranlagen) aus Sicherheitsgründen gemäß den Bestimmungen des Datenschutzgesetzes videoüberwacht.
(Zur Anwendung kommend bei temporären behördlichen Schließungen im Zusammenhang mit Maßnahmen der österreichischen Bundesregierung, wie z.B. COVID-19.) Das Studio entscheidet frei, ob es Kompensationslösungen für alle Kunden anbietet. Sollten Kompensationslösungen bereitgestellt werden, ist der Kunde aufgefordert, selbstständig unter office@healthfit.at die von ihm gewünschte Kompensationslösung bekannt zu geben. Bei einer Inanspruchnahme des Aussetzens der monatlichen Beiträge wird die Vertragslaufzeit um den Zeitraum der behördlich anberaumten Studioschließung verlängert. Wird erst nach Abbuchen der Beiträge bekannt gegeben, dass ein Aussetzen der Beiträge gewünscht wird, so verzichtet das Mitglied auf eine Rückbuchung. In diesem Fall, abhängig von der Dauer der bereits geleisteten Beiträge, kann der Vertrag nach möglichen Vertragsenden um diese Dauer kostenlos verlängert werden. Die Kompensationslösungen gelten nur für die Dauer der österreichweiten behördlichen Schließung des Studios, jedoch nicht, sofern das Studio im Anschluss zur Öffnung weiterhin behördlichen Nutzungseinschränkungen unterliegt (Maskenpflicht, Pflicht zur Erbringung eines Nachweises geringer epidemiologischer Gefährdung uÄ). Healthfit wird sich aber auch in diesen Fällen um Lösungen bemühen, die das Interesse der Kunden angemessen berücksichtigen. Das Mitglied erklärt sich mit dieser Lösung einverstanden.
Wir begrüßen Sie herzlich in unserem Fitnessstudio. Um zu gewährleisten, dass Sie sich vonAnfang an in unserem Fitnessstudio wohlfühlen, bitten wir Sie freundlich, die nachfolgenden Punkte unserer Hausordnung zu beachten:
• Die Trainingsfläche darf nur mit sauberen Trainingsschuhen sowie angemessener Trainingsbekleidung betreten werden. Das Training mit nacktem Oberkörper ist nicht gestattet.
• Aus hygienischen Gründen ist ein Handtuch bei Benutzung der Trainingsgeräte zu verwenden.
• Nach Benutzung der Ausdauergeräte sind die Griffe, Sitze und verschwitzten Flächen ebenfalls aus hygienischen Gründen mit den dafür vorgesehenen Desinfektionsmitteln und Papiertüchern zu reinigen.
• Hanteln und Hantel-Scheiben beziehungsweise frei bewegliche Trainingsgeräte sind nach Gebrauch an den jeweiligen Ständer bzw. Aufbewahrungsort zurückzubringen. Das Fallenlassen von Gewichten ist zu vermeiden.
• Immer nur ein Trainingsgerät gleichzeitig benützen bzw. blockieren.
• Langhanteln sind nur mit den entsprechenden Verschlüssen zu verwenden.
• Bei grob fahrlässigen Sachbeschädigungen werden die Kosten dem Verursacher angelastet.
• Das Rauchen in der kompletten Fitnessanlage ist untersagt.
• Das Benutzen des Handys ist auf den Trainingsgeräten nicht erlaubt, es sei denn es wird mit Kopfhörern als Musikplayer / Radio verwendet.
• Getränke sind auf der Trainingsfläche nur in verschließbaren Trinkflaschen erlaubt. Glasflaschen sind nicht erlaubt.
• Die Umkleideschränke sind nach dem Besuch zu räumen und sauber zu hinterlassen. Nicht geräumte bzw. verschlossene Schränke werden von uns nach Betriebsschluss geleert. Zurückgelassene Gegenstände werden 14 Tage zur Abholung bereitgehalten und anschließend entsorgt.
• Die Toiletten und Waschräume sind ebenfalls sauber zu hinterlassen.
• Das Hydrojet-Massagebett darf mit sauberer Kleidung (nicht mit verschwitzter Trainingskleidung) genutzt werden.
• Das Rasieren unter der Dusche ist aus hygienischen Gründen nicht gestattet.
• Der Aufenthalt von Jugendlichen unter 18 Jahren ist nur mit dem Einvernehmen der Eltern gestattet.
• Nicht-Mitgliedern ist das Trainieren in unserem Fitnessclub untersagt, es sei denn, es wird an der Rezeption eine entsprechende Tageskarte erworben bzw. ein Tagesgutschein vorgelegt. Pro Person ist jeweils nur ein Tagesgutschein gültig (die Besucher werden EDV-mäßig erfasst).
• Nicht-Mitgliedern ist es nicht erlaubt mit der Karte eines Mitgliedes die Trainingsfläche zu betreten.
• Der Anweisung des Fitnessclubpersonals ist Folge zu leisten. Die Hausordnung ist für jedes Mitglied bindend. Bei Fragen, Kritik und Anregungen steht Ihnen unser Personal jederzeit gerne zur Verfügung.
(1) Widerrufsbelehrung: Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diese Vereinbarung mit Speedfit zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab Vertragsabschluss. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie der
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Geschäftsführer: Patrick Osterbauer, Dr. Steven Moayad, MBA
Anschrift: Tivoligasse 2/15, 1120 Wien
E-Mail: office@healthfit.at
mittels einer eindeutigen Nachricht (z.B. eingeschriebener Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diese Vereinbarung zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden und entsprechend ausfüllen. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachte Dienstleistung im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistung entspricht.
(2) Widerrufsfolgen: Wenn Sie diese Vereinbarung widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen für die Vereinbarung (Trainingsgebühr und Verwaltungsgebühr), die wir von Ihnen erhalten haben, spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieser Vereinbarung bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Zahlung eingesetzt haben. Haben Sie kostenpflichtige Leistungen während der Widerrufsfrist genutzt, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag für den Zeitraum zu zahlen.
(3) Widerrufsformular: Hiermit widerrufe ich die von mir abgeschlossene Vereinbarung über die Nutzungsmöglichkeit des Speedfit Fitnesscenter.
Tarif abgeschlossen am
Name des Kunden
Anschrift des Kunden (Adresse, PLZ und Ort)
Datum und Unterschrift des Kunden
Senden Sie das korrekt ausgefüllte Formular an:
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